Solaranlage mit Vollkostenrechnung und Ertragsgarantie

Diskutiere Solaranlage mit Vollkostenrechnung und Ertragsgarantie im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - Hallo, ich darf mich kurz vorstellen. Ich bin zwar elektrotechnisch und kaufmännisch bewandert, aber seit mehreren Jahren nicht mehr in dem...
Könnte man schon nur warum sollte man das?
Ich würde davon abraten den Mietern eigene elektrische Installationen zu zu gestehen.
Es würde viel mehr Sinn machen, wenn Du auf das Dach des Stellplatzes selbst was installieren lässt und dem Mieter den Strom verkauft...
Sicherlich würde es viel mehr Sinn machen, wenn man selber installiert und den Strom an die Mieter verkauft. Es fehlt aber alleine an der rechtlichen Grundlage, dies einfach so zu tun.
Abgesehen, dass die Zähleranlage auf einen Hauptzähler und in diesem Fall 15/16 Zwischenzähler umgerüstet werden muss. Gut bei den derzeitigen Gebühren von 150,-€ bis 200,-€ p.a. Pro Verbrauchsstelle würde sich der Umbau nach einem/zwei Jahre alleine durch eingesparte Grundgebühren rechnen. Solange sich keiner der Parteien querstellt…. Und solange dies nicht ist, speist man ja direkt beim Versorger für 7,00-8,00 Ct/kWh ein, der dies dann deinen Mietern für 35-40Ct/kWh verkauft.

Wenn denn die geplante 30kWp mit Speicher 50k€ kostet, müsste diese min 50MW/p.a. bringen, damit die sich überhaupt wirtschaftlich trägt, der große Gewinner ist doch die EVU, die ohne Risiko Zusatzgewinne generieren kann.
Mit Wartungskosten, Versicherung und Verwaltungskosten etc müsste eher 70-75MW/p.a. vom Dach kommen. Bringt denn solche Anlage das überhaupt. Wenn man als Vermieter 20-25CT/kWh direkt beim Mieter anbringen kann, ohne dass das Finanzamt noch dazwischen grätsch oder unsinnige Netzabgaben hinzukommen, dann könnte sich eine solche Anlage irgendwann rechnen. Das gleich gilt doch bei Eigentümergemeinschaften. Slange die Rechtslage so ist, wie sie ist, wird der große Auftragsboom da ausbleiben.
 
Durch aus darfst Du Deinem Mieter selbst erzeugten Strom verkaufen, abgerechnet wird allerdings über die Zähler des eingetragenen Messtellenbetreibers, gemäß dem entsprechenden Zählerkonzept des VNB.
 
Da werden keine 15 Zähler der einzelnen Verbraucher umgerüstet sondern lediglich ein Zweirichtungszähler für die PV Anlage installiert und ein zusätzlicher zweirichtungs Hauptzähler installiert.

Dafür gibt es ja das Zählkonzept nach dem Mieterstrommodell.
 
Dafür gibt es ja das Zählkonzept nach dem Mieterstrommodell.
Hmm - warum sagt mir mein Bauchgefühl: „Dem traue ich nicht!“.

Warum sollte ein VNB / eine EVU Interesse daran haben, dies ohne kräftige Gewinnabschöpfung durchzuführen? Die würden sich doch nicht mit dem 15-fachen zusätzlichen Grundgebühr zufrieden geben.

PS: Ich habe mir mal dies Mieterstrommodell durchgelesen. Was mir dort fehlt, ist der Hinweis, auf welche Verordnung, welches Gesetz dies Modell beruht. Oder ist es nur ein Konzeptvorschlag.
Ich als Vermieter würde ein solches Invest von 50k€ erst tätigen, wenn ein ROI realistisch in greifbarer Nähe ist und Gewinnaussichten bestehen. Wenn ich letzteres untersagt sein würde, warum sollte ich ein solches Investrisiko eingehen?

Auf Verpachtungen der Dachflächen wird ja auch kurz eingegangen.
Aber auch hier fehlen einfach Hinweise, wie es geregelt ist, wenn Undichtigkeiten oder Schäden am Dach selber auftreten, bzw. wie es gehandhabt wird, wenn man bei installierter PV-Anlage an das eigene Dach heran muss. Ich sehe hier schon alleine ein Nachweisproblem, wenn z.B. bei einer Dachpfanne durch mögliche Wartungsarbeiten ein Haarriss auftritt, der zu einem Allmähligkeitsschaden führt oder durch einen Sturm Dachpfannen ein Element beschädigen und dieses wiederum Dachteile. Dieses Risiko müsste zusätzlich abgesichert und durch ein entsprechend hohen Pachtzins gedeckt werden. Genauso, wenn irgendwelche Anlagenteile der Einspeisung sich in Rauch auflösen.
Auch ist mir kein Anbieter bekannt, der Dachflächen im großen Stil anpachtet und schon gar nicht kleinere von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Ich habe ja mal spaßeshalber vor ein paar Jahren, bei unseren örtlichen Anbieter angefragt. Ja - ab 800m² nutzbarer Fläche könnte ich schriftlich anfragen, dadrunter nehme man die Flächen nicht mal kostenkos.
 
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Weil er dazu verpflichtet ist.
 
So was in der Art wie Pacht gibt es nur ist es preislich unattraktiv.
 
Hallo,

bin jetzt ein Stück schlauer. Also die einzelnen Stellplätze (Carport) mit Carportaußenflächen zu verpachten geht eh nicht, da pro WE laut Ortsatzung 1,5 zur WE zugehörige PKW-Stellflächen nachzuweisen sind. In unseren Fall also 15 + 8 Stellplätze. Das hätte man vorher im Mietvertrag mit verankern müssen, eine Änderung des Mietvertrages ist nur im Einvernehmen aller Parteien möglich, also schon mal vergessen.

Bei Verpachtung der Dachfläche käme ein unabhängiger Pachtvertrag zustande, alleine für diesen käme bei der Wohnungsverwaltung jährliche Kosten von knapp 80,- netto hinzu - wenn 80% mitmachen würden, würde sich dieser etwas reduzieren. Dann fiskalische Verwaltungskosten, da Einnahmen und sonstige Wagniskosten. Also grob müssten wir 40-50€ mtl. Pacht haben, um alleine den zusätzlichen Kostenaufwand abzudecken.
Da habe ich zu Mindestens eine Hausnummer, die zur Abschreckung reicht, kann aber ein Gutwill-Angebot machen.

LG K. Solari
 
Mit welchen Ertrag an Energie kann man denn bei einer normal ausgerichteten 30kWp-Anlage im Jahr rechnen?
Wo sind die Praxis-Experten?
 
Faustregel sagt, pro kWp ist es 1 MWh/a, also wären es grob 30 MWh/a bei installierten 30 kWp.
 
Wenn die Verwaltung für so einen einfachen Pachtvertrag zu "verwalten" noch was extra haben will würde ich anstreben diese zu wechseln.
 
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