Erdung für PV-Anlage nachrüsten

Diskutiere Erdung für PV-Anlage nachrüsten im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag zusammen, Ich habe ein Haus aus 1940 mit erneuerter Elektroinstallation aus ca. 1980: TN-C-Netz, Auftrennung N und PE im NAR (4...
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  • #21
Dann bitte ich um die Stelle im VDE Regelwerk... Die DIN18014 gilt für Neubauten, nicht mehr, nicht weniger
Auch nachzulesen bei Dehn.... Es empfiehlt sich, keine Pflicht...
Der Schutzpotentialausgleich ist bereits seit ca 2000 gefordert für Neuanlagen und der Funktioniert nur richtig mit einem lokalen Erder. Denk mal darüber nach ob er seine Funktion auch bei einem PEN-Bruch erfüllen kann? Das gilt übrigens auch für den Funktionserder ! Der einzige Unterschied besteht darin das der Funktionserder keine Schutzfunktion übernimmt !
Es sagt ja auch keiner, dass er nicht sinnvoll ist, aber eben nicht Pflicht im Bestand und man kann die Zusatzkosten dem Kunden nicht aufzwingen, ihm lediglich ans Herz legen, einen nachrüsten zu lassen
 
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  • #22
Meine Ausbildung begann 1994 schon zu dieser Zeit war der Schutzpotentialausgleich zwingend.
Hieß damals nur Potentialausgleich.
Die Forderung die Badewanne in den PA ein zu beziehen ist meines Wissens aus den 80ern und erfordert auch einen PA sonst kann man da ja nichts dran anschließen.

Außerdem sind elektrische Anlagen sich änderenden Bedingungen an zu passen und eine Erzeugungsanlage an eine ehemals nur für den Verbrauch konzipierte Anlage zu klemmen ist eine wesentliche Änderung.
 
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  • #23
Bestand heißt es wird NICHTS hinzugefügt oder geändert an der Anlage sondern NUR repariert und gewartet.
Auch eine Veränderte Nutzung ist eine Änderung auf welche eine elektrische Anlage an zu passen ist.
 
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  • #24
Bestand heißt es wird NICHTS hinzugefügt oder geändert an der Anlage sondern NUR repariert und gewartet.
Auch eine Veränderte Nutzung ist eine Änderung auf welche eine elektrische Anlage an zu passen ist.
Prinzipiell richtig trotzdem gilt die DIN18014 zwingend nur für Neubauten, Leute es ist einfach so. Nach VDE stellt der Netzbetreiber die Schutzzwecke und eine Anlage benötigt keinen eigenen externen Erders, ausgenommen Neubauten, gerne kopiere ich es euch morgen raus
 
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  • #25
@ Jim81 hier irrst du die PV-Anlage ist eine Neuanlage und da greifen alle neuen Normen inklusive des Schutzpotentialausgleichs und die Errichtung eines lokalen Erders !

BKW, vereinfachte Anmeldung.

Das Rahmen-/Trägermaterial muss geerdet werden, lt. den aktuellen Vorschriften, aber nicht die Module selber.
Wenn das
Rahmenmaterial mit dem Blitzableiter(Tiefenerder) verbunden wird,
sind die Bedingungen für eine ausreichende Erdung dann erfüllt, wenn der Erdwiderstand Ub<50 erfüllt ?
Aber keine Fundamenterdung im Haus

Anlage: 2 x 2 KWp Anlage, konform nach dem neuen Gesetz ( lt. VDE nun nur 800Wp + 20% Zuschlag zulässig; wie
auch 600W Einspeiser ( 800 W wohl noch nicht konform, mit den vde-Empfehlungen )
Vereinfachtes Anmelde-Verfahren - analog keine Neuanlage

Bei PV > 0,8 kWp eine ausreichende Erdung notwendig
 
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  • #26
Für eine elektrische Anlage ist ein Schutzpotentialausgleich her zu stellen.
Ohne eine örtliche Erdung ist dieser unvollständig.
Spätestens wenn der Netzbetreiber ein TT Netz am Anschlußpunkt festlegt ist der örtliche Erder auch für den einfachen SChutz unverzichtbar.
 
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  • #27
Die Forderung die Badewanne in den PA ein zu beziehen ist meines Wissens aus den 80ern und erfordert auch einen PA sonst kann man da ja nichts dran anschließen.
Die Einbeziehung der Badewanne gab es schon mindestens 20 Jahre vorher. Aber ist heute längst vom Tisch.
 
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  • #28
Nochmal für alle Ungläubigen
Screenshot_20240515_192814.jpg
 
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  • #29
Alles richtig nur wird beim Bruch des PEN genau dieser Schutz ausgehebelt ! Deshalb ist die Schutzerdung durch den lokalen Erder notwendig! Und genau das ist auch der Grund warum bei Neuanlagen die HES mit dem PE des Netzes verbunden wird. Eine Errichtung einer PV-Anlage ist eine Neuanlage und deshalb gelten da auch alle aktuellen Normen inklusive der Errichtung des Schutzpotentialausgleichs. Eine Funktionserdung ist kein Schutzpotentialausgleich !
 
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  • #30
Alles richtig nur wird beim Bruch des PEN genau dieser Schutz ausgehebelt ! Deshalb ist die Schutzerdung durch den lokalen Erder notwendig! Und genau das ist auch der Grund warum bei Neuanlagen die HES mit dem PE des Netzes verbunden wird. Eine Errichtung einer PV-Anlage ist eine Neuanlage und deshalb gelten da auch alle aktuellen Normen inklusive der Errichtung des Schutzpotentialausgleichs. Eine Funktionserdung ist kein Schutzpotentialausgleich !
Nein, das stimmt so nicht. Nochmal... Die DIN18014 gilt ausschließlich für Neubauten (nicht sogenannte Neuanlagen). Der Installateur hat eine Hinweispflicht und Muss bei groben Mängeln eingreifen.... Aber die Errichtung eines Tiefenerders o. Ä gehört dort nicht dazu. Lediglich wenn ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist, muss ein Blitzschutzpotentialausgleich erstellt werden, falls nicht vorhanden
 
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  • #31
Für eine elektrische Anlage ist ein Schutzpotentialausgleich her zu stellen.
Ohne eine örtliche Erdung ist dieser unvollständig.
Mag sein, es besteht aber auch keine allgemeine Pflicht, diesen mit einem örtlichen Erder zu vervollständigen. Für besondere Anwendungen kann das allerdings notwendig werden. Eine PV-Anlage gehört nicht dazu.
 
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  • #32
Ein unvollständiger Schutzpotentialausgleich ist nicht statthaft und ohne Erder ist er eben nicht vollständig.
Ob die DIN nur für Neubauten gilt oder nicht ist ziemlich egal denn für elektrische Anlagen gilt erst mal die VDE.
Nach dieser sind neue elektrische Anlagen oder Erweiterungen nach aktueller Normung aus zu führen.

VDE 0101-2 "...Alle berührbaren, leitfähigen Metallteile, die Teil der elektrischen Anlage sind, müssen geerdet werden. In speziellen Fällen müssen isolierte Bereiche geschaffen werden....."
 
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  • #33
Ein unvollständiger Schutzpotentialausgleich ist nicht statthaft und ohne Erder ist er eben nicht vollständig.
Ob die DIN nur für Neubauten gilt oder nicht ist ziemlich egal denn für elektrische Anlagen gilt erst mal die VDE.
Nach dieser sind neue elektrische Anlagen oder Erweiterungen nach aktueller Normung aus zu führen.

VDE 0101-2 "...Alle berührbaren, leitfähigen Metallteile, die Teil der elektrischen Anlage sind, müssen geerdet werden. In speziellen Fällen müssen isolierte Bereiche geschaffen werden....."
Natürlich müssen die Teile geerdet werden, aber was hat das mit dem zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich zu tun? Wie vorher mehrfach beschrieben, wird im TN Netz der PEN Leiter am Trafo geerdet und stellt die Schutzfunktion, es ist keine separate Anlagenerdung gefordert, ausser bei Neubauten
 
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  • #34
... und im TT-Netz ist ja ein örtlicher Erder vorhanden, bzw. muß bei Umstellung von TN-C auf TT wirklich nachgerüstet werden. Das hat aber dann primär nichts mit der PV-Anlage zu tun.
 
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  • #35
... und im TT-Netz ist ja ein örtlicher Erder vorhanden, bzw. muß bei Umstellung von TN-C auf TT wirklich nachgerüstet werden. Das hat aber dann primär nichts mit der PV-Anlage zu tun.
Im TT-Netz zwingend erforderlich, definitiv ja
 
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  • #36
Das potential der örtlichen Erde wird immer vom Potential des PEN in einem TN Netz abweichen.
Aus dem Grund ist ein örtlicher Erder für den PA unverzichtbar.

Der Netzbetreiber garantiert NUR ein ungefährliches Potential auf dem PEN, daß heißt kleiner 50V.
Für diverse Geräte ist schon ein kleiner Teil davon äußerst schädlich und zudem führt das zu Ausgleichsstellen über zufällige Erdungspunkte des PE.
 
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