E-Check und (fehlender) RCD

Diskutiere E-Check und (fehlender) RCD im Forum RCD (FI), PRCD, RCBO. Schaltungen und Probleme im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich hätte eine Frage und bitte euch um eure Hilfe: es geht um einen E-Check an einer Bestandsanlage ca. 20 Jahre alt. Diese ist...
  • E-Check und (fehlender) RCD
  • #21
Das war eine Reaktion darauf, dass Leitungen nach 40 Jahren auf sind. Das stimmt pauschal so nicht. Pauschal kann man sagen, dass die alten Leitungen oft besseres Material hatten und auch nicht im Querschnitt auf 1,2xxmm² reduziert wurden. (Leitwertoptimierung bei Kupferleitungen)
Verschleißen, oder verscheißen
 
  • E-Check und (fehlender) RCD
  • #22
Gehen wir mal davon aus, daß obriges Zitat richtig aus dem Bericht wieder gegeben wurde, dann steht da nichts davon, daß der fehlende FI der Mangel ist.
Dieser wird im Schlußsatz als Nachrüstung empfohlen.

Auch steht da nur "Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik"
Eine der anerkannten Regeln der Technik wäre, daß eine Anlage den "zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien" entsprechen muß.
Da die Anlage an neuen Normen gemessen wurde lässt sich aus dem Satz nicht schließen.

Das eine "einwandfreie Funktionsfähigkeit" niemals auf eine sichere Anlage schließen lässt, ist leider vielen nicht klar.

Ein Auto kann auch ohne Bremsen mit Höchstgeschwindigkeit fahren.
 
  • E-Check und (fehlender) RCD
  • #23
Auch steht da nur "Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik"
Eine der anerkannten Regeln der Technik wäre, daß eine Anlage den "zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien" entsprechen muß.
Da die Anlage an neuen Normen gemessen wurde lässt sich aus dem Satz nicht schließen.
Aha und der Kunde darf natürlich nicht erfahren, was für Mängel vorliegen oder welchen anerkannten Regeln der Elektrotechnik die Anlage nicht entsprochen hat. Für diese Information müsste dann wahrscheinlich ein kostenpflichtiges Folgegutachten erstellt werden?
 
  • E-Check und (fehlender) RCD
  • #24
Gehen wir mal davon aus, daß obriges Zitat richtig aus dem Bericht wieder gegeben wurde, dann steht da nichts davon, daß der fehlende FI der Mangel ist.
Dieser wird im Schlußsatz als Nachrüstung empfohlen.

Auch steht da nur "Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik"
Eine der anerkannten Regeln der Technik wäre, daß eine Anlage den "zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien" entsprechen muß.
Da die Anlage an neuen Normen gemessen wurde lässt sich aus dem Satz nicht schließen.

Das eine "einwandfreie Funktionsfähigkeit" niemals auf eine sichere Anlage schließen lässt, ist leider vielen nicht klar.

Ein Auto kann auch ohne Bremsen mit Höchstgeschwindigkeit fahren.
Ja, hast recht indem Fall ist der FI ratsam, aber keine Pflicht. Hat sich bei uns mit der Pflicht in den Jahren so eingebürgert. Die Wohnungsbaugesellschaft in unserer Stadt hats für ihre 92.000 Wohnungen zur Pflicht gemacht.
 
  • E-Check und (fehlender) RCD
  • #25
Ich kenne nicht das ganze Protokoll, da müssen die Mängel schon genau drauf stehen.
Leider machen sich nicht alle Fachleute die Mühe die eingetragenen Meßwerte auch für den Laien in ein verständliches Deutsch zu deuten.
Für einen Fachmann sind dort vielleicht die Meßwerte als Fehlerhaft zu erkennen?
 
Thema: E-Check und (fehlender) RCD

Ähnliche Themen

Häufigste Brandursache in privaten Häusern und Wohnungen

Zurück
Oben